Mehrwertsteuer beim Kunstkauf

Seit Januar 2014 gilt eine neue Umsatzbesteuerung für Kunstgegenstände. Seitdem streiten Fachleute darüber, welche Mehrwertsteuersätze beim Kunstkauf anzuwenden sind. Im folgenden Beitrag wollen wir Ihnen erklären warum die Galerie Alte Schule, im Gegensatz zu vielen anderen Galerien, Kunstwerke weiterhin mit 7 % Mehrwertsteuer abrechnet.

Wie definiert der Gesetzgeber Kunst?

Zum Umsatzsteuergesetz § 12 Steuersätze ist sind im Ausnahmekatalog unter Nr. 53 die Kunstgegenstände aufgeführt, die zum ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgerechnet werden dürfen:

  • a) Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke
  • b) Originalstiche, -schnitte und -steindrucke
  • c) Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art

Der Ausnahmekatalog definiert damit Originalität und Handarbeit als Merkmale der Kunstgegenstände, die mit dem verminderten Umsatzsteuer gefördert und wie sie von der Galerie Alte Schule angeboten werden.

Was hat sich 2014 eigentlich geändert?

Im Rahmen der Harmonisierung der EU-Steuergesetzgebung wurde die Besteuerung von gewerblichen Handelsgeschäften mit Kunst europaweit vereinheitlicht. Das Betrifft alle Formen der Spekulation auf Gewinne mit Kunst, zum Beispiel bei Auktionen oder bei sonstigen überzogenen Gewinnaufschlägen, was in gewissen Kunsthandelskreisen üblich sein soll. Seit 2014 müssen die meisten gewerbliche Handelsgeschäfte mit Kunst einheitlich mit 19 Prozent Mehwertsteuer abgerechnet werden.

Einfuhr und Lieferung von Kunstgegenständen sind nur noch unter eingeschränkten Voraussetzungen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz zugelassen. Die Umsatzsteuerermäßigung ist in § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG für gewerbliche Handelsgeschäfte von Galerien und Kunsthandlungen ausgeschlossen. Weiter gibt es dazu nach § 25a Abs. 3 UStG die Anwendung der Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände zu einem Anteil von 30 % des Verkaufspreises. Dieser Teil ist mit dem vollem Mehrwertsteuersatz zu berechnen. Ein Vorsteuerabzug ist für diese Fälle nicht möglich.

Warum gilt das nicht für Galerie Alte Schule?

Die Antwort ist einfach: Galerie Alte Schule ist kein gewerbliches Handelsunternehmen, sondern als nicht-gewinnorientiert Organisation keine Wiederverkäuferin (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2). Aufgabe der Galerie ist die Förderung der KünstlerInnen und ihrer Kunst, nicht die Gewinnerzielung. Für diesen Bereich, nämlich zur Förderung der Gegenwartskunst, ist der verminderte Steuersatz ursprünglich eingeführt worden. Die Werke in unseren Ausstellungen und im Galeriebestand werden uns von den KünstlerInnen selbst eingeliefert und von der Galerie Alte Schule in Kommission (§§ 383 – 406 HGB) genommen. Damit sind die Regelungen in § 12 Abs. 2 Nr. 13 b UStG erfüllt: die Mehrwertsteuer darf von der Galerie zu 7 Prozent abgerechnet werden.

Verkauf auf Rechnung eines Dritten

Die Verkaufsabrechnung erfolgt im Namen und für Rechnung der ausstellenden KünstlerInnen (Urheber) oder den Besitzern der Kunstwerke (Rechtsnachfolger). Durch den Verkauf auf Rechnung der KünstlerInnen ist die Mehrwertsteuerberechnung durch die Galerie genau so durchzuführen, wie Künstler selbst abrechnen würden: zu 7 Prozent Mehrwertsteuer (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 a UStG).

Galerie Alte Schule als Kunstvermittlerin

Die Galerie Alte Schule tritt als Vermittlerin für neue Kunstwerke zeitgenössischer KünstlerInnen auf, nicht als Händler. Die Galerie kommt damit ihrer eigentlichen Aufgabe nach, der Förderung der Gegenwartskunst. Ein Händler würde das Risiko, einen Kunstgegenstand teuer gekauft oder billig verkauft zu haben oder gar nicht verkaufen zu können, alleine tragen. Beim Verkauf im Namen und für Rechnung der KünstlerInn kommen diese Risiken aber den Einlieferern zu, den KünstlerInnen (Urheber oder deren Rechtsnachfolger). Die Galerie Alte Schule führt rechtlich einen Geschäftsbesorgungsauftrag für die KünstlerInnen aus. Für die Geschäftsbesorgung erhalten gewerbliche Galerien normalerweise eine Provision (§ 396 HGB); die Galerie Alte Schule berechnet den Urhebern oder Rechtsnachfolgern im Erfolgsfall nur eine pauschale Aufwandsentschädigung zur Kostendeckung (Versand, Verpackung, Heizung, Reinigung, Werbung etc.). Der überaus größte Teil der Verkaufserlöse fliest so den KünstlerInnen zu.

Ausnahmefälle

In Ausnahmefällen werden Kunstwerke von der Galerie Alte Schule auch zu anderen Mehrwertsteuersätzen als 7 Prozent berechnet. Das ist dann der Fall, wenn zum Beispiel die ausstellende KünstlerIn für die sogenannte Kleinunternehmerregel (§ 19 UStG) optierte oder etwa ein einliefernder Rechtsnachfolger voll Mehrwertsteuerpflichtig wäre. Im ersten Beispiel wäre keine, im anderen 19 Prozent Mehrwertsteuer zu berechnen. Beachten Sie hierzu bitte die Seite Preisstellung & Steuern.

Die Galerie Alte Schule bietet Ihnen ausschließlich physische Originalkunstwerke nachweisbarer Provenienz an.