Mehrwertsteuer beim Kunstkauf

Ein Leitfaden zu den Umsatzsteuerregelungen im Kunsthandel und der Abrechnung durch die Galerie Alte Schule.

Wie definiert der Gesetzgeber Kunst?

Das deutsche Umsatzsteuergesetz (§ 12 UStG i. V. m. Anlage 2, Nr. 53) regelt präzise, für welche Kunstgegenstände der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt. Darunter fallen:

  • Originalgemälde und Zeichnungen, die vollständig von Hand geschaffen wurden, sowie Collagen und vergleichbare dekorative Bildwerke.
  • Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Grafiken).
  • Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst aus beliebigen Materialien.

Das wesentliche Kriterium: Für den ermäßigten Steuersatz setzt der Gesetzgeber Originalität und künstlerische Eigenleistung voraus – genau die Eigenschaften, die alle von der Galerie Alte Schule vertretenen Kunstwerke auszeichnen.

Wichtige Ausnahme: Nicht nachbearbeitete Reproduktionen von Kunstfotografien sowie Drucke ohne künstlerische Bearbeitung der Druckplatte (wie beispielsweise Giclée-Drucke) unterliegen dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Was hat sich seit 2025 geändert?

Die komplexen Sonderregelungen der Jahre 2014 bis 2024 wurden mit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2025 vereinfacht. Durch die Streichung der ehemaligen Absätze § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG gilt die Steuerermäßigung auf 7 Prozent wieder einheitlich für alle in Anlage 2 Nr. 53 aufgeführten Kunstgegenstände:

„Die Steuer ermäßigt sich auf 7 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände“

§ 12 Abs. 2 UStG

Unsere Rolle als Kunstvermittlerin

Als nicht-gewinnorientierte Organisation agiert die Galerie Alte Schule nicht als klassische Händlerin, sondern als Vermittlerin im Auftrag der Kunstschaffenden. Die Kunstwerke werden uns in Kommission übergeben (§§ 383–406 HGB), und der Verkauf erfolgt im Namen und für Rechnung der ausstellenden Urheberinnen und Urheber (oder deren Rechtsnachfolger). Dadurch berechnet sich die Mehrwertsteuer nach denselben Grundsätzen wie bei einem Direktkauf bei den Künstlern selbst – in der Regel mit 7 Prozent.

Abrechnung für die Künstler

Die Galerie berechnet im Erfolgsfall lediglich eine pauschale Aufwandsentschädigung zur Deckung der Selbstkosten (wie Verpackung, Versand, Werbung oder Versicherung), sodass der größtmögliche Teil des Erlöses direkt den Künstlerinnen und Künstlern zugutekommt.

Ausnahmefälle bei der Steuerausweisung

In einzelnen Fällen weicht der Steuersatz auf der Abrechnung von den standardmäßigen 7 Prozent ab:

  1. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Nimmt die ausstellende Person die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
  2. Voll steuerpflichtige Einlieferer: Handelt es sich bei einliefernden Rechtsnachfolgern um voll umsatzsteuerpflichtige Einheiten, fällt der reguläre Steuersatz von 19 Prozent an.

Details zu den jeweiligen Ausweisungen finden Sie auf unserer Seite
Allgemeine Geschäftsbedingungen.

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